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Notariatskosten

Die Notariatsgebühren richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert der zu protokollierenden Angelegenheit und ist nach dem Notar- und Gerichtskostengesetz (GNotKG) geregelt, ein Abweichen von den Gebühren ist gesetzlich nicht möglich.

Anlage 2 GNotKG - Einzelnorm